Brandschutztipps


Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Sicheres Verhalten bei Hochwasser
Bedeutung der verschiedenen Sirenensignale
Freie Fahrt für die Feuerwehr
Verhalten bei Wohnungsbränden
Verhalten nach einem Wohnungsbrand
Verbrennen von landwirtschaftlichen Abfällen
Verhalten bei einem Treppenhausbrand
Rauchmelder
Betreten von Eisflächen
Weitere Brandschutztips und sonstige Downloads




     Sicheres Verhalten bei Hochwasser


Vorbeugen:

  • Pegelstand laufend beobachten
  • Wenn möglich, Strom in Gebäude abschalten, Gashahn schließen
  • Frühzeitig Vorsorge treffen. Elektrogeräte, Inventar aus dem Keller schaffen
  • Heizöltanks gegen Aufschwimmen sichern
  • Kellerabläufe und Lichtschächte absichern
  • Außentüren und Fenster mit Folie und Sandsäcken abdichten
  • Fahrzeuge aus gefährdeten Gebieten bringen (Flussufer)
  • Eigene Pumpen und Zubehör besorgen (Pumpen bei Feuerwehr nicht ausreichend)



  • Bei akutem Wassereintritt in Gebäude:

  • Kellerräume, Tiefgaragen nicht mehr betreten, Lebensgefahr!
  • In oberen Stockwerken aufhalten
  • Wenn möglich, Gebäude verlassen



  • Bei Überflutungen:

  • Auf Lautsprecherdurchsagen und Radioansagen achten
  • Anweisungen der Rettungskräfte befolgen
  • Keine gesperrten Brücken und Straßen befahren
  • Fahrzeuge aus gefährdeten Gebieten bringen
  • Keinen Katastrophentourismus (Sie behindern Rettungskräfte)
  • Sandsackdämme nicht verändern
  • Überflutete und gesicherte Kanaleinläufe nicht öffnen (Sogwirkung)
  • Kanal und Revisionsschachteinläufe im Grundstück mit Folien abdichten



  • Bei Aufräumarbeiten:

  • Überflutete und gesicherte Kanaleinläufe nicht öffnen (Sogwirkung)
  • Nicht einfach in Schmutzwasserkanal pumpen (Überlastung des Kanalnetzes)
  • Vorsicht beim Betreten der Kellerräume (Stromschlag, Rutschgefahr)
  • Bei hohen Wasserständen nur auf Anweisung der Rettungskräfte abpumpen
  • Abpumpen macht erst bei ablaufendem Wasser Sinn
  • Im Kreislauf pumpen macht wenig Sinn (vorn raus, hinten rein)
  • Bei hohem Grundwasserspiegel bringt schnelles Abpumpen oft Schäden am Gebäude
  • Bei Heizölaustritten Feuerwehr oder Entsorgungsunternehmen benachrichtigen
  • Ruhe bewahren. Es sieht meistens schlimmer aus als es ist


  • Die Feuerwehren und Rettungskräfte helfen Ihnen gerne, aber bedenken Sie, Sie sind nicht der einzige der Hilfe braucht.

    Die Feuerwehren des Marktes Dinkelscherben


      Hier können Sie diese Hinweise als Merkblatt downloaden: hochwasser.pdf

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         Bedeutung der verschiedenen Sirenensignale


    Besteht die Notwendigkeit bei größeren Schadensereignissen wie z.B. Unglücksfällen oder Katastrophenlagen die Bevölkerung zu warnen, werden neben Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei auch die Sirenen der Gemeinden eingesetzt. Über Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen erhalten Sie entsprechende Information und Verhaltensregeln.


    Alarmierung der Feuerwehr



      1 Minute Dauerton,
      zweimal unterbrochen

    Verhaltensregeln:
      - Achten Sie als Verkehrsteilnehmer jetzt besonders auf Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn.
      - Die Hilfsorganisationen sind auf freie Verkehrswege angewiesen.



    Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren



      1 Minute Heulton,
      an- und abschwellend

    Verhaltensregeln:
      - Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen (z.B. BR3 oder ANTENNE BAYERN), Fernsehdurchsagen (z.B. ARD) und Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder Polizei.
      - Verständigen Sie Nachbarn und ausländische Mitbürger.
      - Entwarnung: Eine Minute Dauerton.


    Hinweis:
      Amtliche Gefahrenhinweise des Bundes erfolgen auch im Internet. So kann eine Warnung auf der direkten Ebene der t-online-Portale www.t-online.de durchgeführt werden, ein Hinweis mit Link befindet sich dann auf der Startseite des Portals.


    Hier können Sie die verschiedenen Sirenensignale als Merkblatt downloaden: sirene.pdf


    Quelle: LFV Bayern e.V.

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         Freie Fahrt für die Feuerwehr


    Wenn Einsatz- und Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn (Martinshorn) fahren, ist schnelle Hilfe erforderlich, Menschen sind in Not oder es droht Gefahr für die Umwelt. Dann geht es um "Sekunden"! Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit einsatzbereit um unseren Mitbürgern im Ernstfall sofort schnelle Hilfe leisten zu können. Doch leider bremsen uns manche Mitbürger durch falsches Verhalten im Straßenverkehr dabei des Öfteren aus. So verlieren die Helfer oft unnötig Zeit, weil Unachtsamkeit und Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer die Anfahrt der Rettungskräfte behindern. Falsch parkende Kraftfahrzeuge, Schaulustige, verstellte Rettungswege und Löscheinrichtungen erschweren zusätzlich eine schnelle Hilfe.

    Durch gedankenloses Parken werden Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrten behindert. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren.

    Deshalb parken Sie nie:
    - in Feuerwehranfahrtszonen
    - in und vor Feuerwehrzufahrten
    - an engen Straßeneinmündungen

    Bitte beachten Sie insbesondere folgendes:
    - Halten Sie Rettungswege unbedingt frei
    - Parken Sie nicht im Parkverbot
    - Parken Sie nicht in Feuerwehrzufahrts- und Abfahrtszonen
    - Parken Sie nicht im unmittelbaren Kreuzungs- oder Einmündungsbereich
    - Parken Sie nicht in zweiter Reihe
    - Parken Sie in engen Straßen nicht wechselseitig, Rettungsfahrzeuge müssen sonst Slalom fahren oder kommen gar nicht durch
    - Stellen Sie ihr Auto nicht verbotswidrig ab, auch wenn Sie auch nur "eine Minute" weg sind (Eine Minute länger im Feuer oder bei einem Herzinfarkt länger warten müssen kann tödlich sein)

    Achten Sie bitte stets darauf, dass die Durchfahrt für Großfahrzeuge der Feuerwehr gewährleistet ist.
    Verkehrsteilnehmer können haftbar gemacht werden, wenn wegen ihres regelwiedrigen Parkens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen.

    Neu ab 2004:
    Kraftfahrer, die ihren PKW völlig gedankenlos so abstellen, das im Notfall Rettungskräfte wie Notarzt oder Feuerwehr nicht durch kommen, werden künftig mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei bestraft. Hier hat der Gesetzgeber gehandelt, weil es in der Vergangenheit durch Falschparker vermehrt zu gefährlichen Situationen oder gar zu vermeidbaren Opfern und Schäden gekommen war.

    Beachten Sie immer:
    - Die Fahrbahn sichtbar freigeben, gegebenenfalls anhalten, Kreuzungen freimachen und freihalten, wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern
    - Sollte ein Feuerwehrfahrzeug einen Kreuzungsbereich queren beachten Sie bitte, dass weitere Fahrzeuge (Löschzug) folgen können
    - Unfallorte weiträumig umfahren, Schaulustige behindern die Rettungsarbeiten und verursachen unnötige Zeitverluste
    - Bei Stau schon frühzeitig in der Mitte eine Gasse bilden, damit Einsatz- und Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können. Wenn auf mehrspuriger Straße wie z. B. Bundesstraßen oder Bundesautobahnen das Martinshorn erklingt, wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht (mehr), wie man eine korrekte Rettungs-(Spur-)gasse für die anrückenden Einsatzfahrzeuge bildet. Es ist auch ein Anliegen der Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, dass sich die Kraftfahrer insbesondere auf zwei bzw. dreispurigen Autobahnen richtig verhalten.
    -Auf zweispurigen Autobahnen ist zwischen den Fahrspuren die Rettungsgasse zu bilden
    - Bei einer dreispurigen Autobahn ist zwischen der mittleren und der linken Spur Platz für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen.
    - Schon bei beginnendem Stau genügend Abstand halten, damit man gegebenenfalls zur Seite ausweichen und die Rettungsgasse bilden kann.
    - Den rückwärtigen Verkehr durch Rückspiegel und Seitenspiegel beobachten und vorsichtig zur Seite fahren.
    - Aufmerksam bleiben, auch wenn schon Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind. Oftmals folgen weitere Fahrzeuge.
    - Der Standstreifen muss ebenfalls wie die Rettungsgasse frei bleiben. Auf dem Standstreifen trotzdem weiterfahren z.B. bis zur nächsten Ausfahrt, wird (noch) mit einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg geahndet.
    - Die Vorschriften gelten ebenso für Motorradfahrer.
    - Hydranten (ovale Straßenkappe) dienen der Löschwasserversorgung und dürfen, auch nicht vorübergehend, zugeparkt werden; bitte die Hinweisschilder beachten!

    Quelle: www.feuerwehr-pentling.de

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         Verhalten bei Wohnungsbränden


    Vorbeugen von Wohnungsbränden:

    - Brennbare Gegenstände von Wärmequellen fernhalten
    - Bügeleisen nicht auf brennbaren Unterlagen abstellen
    - Kochstellen und offenes Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
    - Nicht im Bett rauchen
    - Nicht versuchen, brennendes Fett oder Öl mit Wasser zu löschen. Eine Fettexplosion wäre die Folge. Flammen durch aufsetzen eines Topfdeckels ersticken


    Spezielle Hinweise zu Fernsehgeräten:

    - Aufstell- und Einbauvorschriften des Herstellers beachten
    - Fernsehgeräte so aufstellen, dass sie rundum gut belüftet sind, und Lüftungsschlitze nicht verdeckt werden
    - Nach Programmende Fernsehgerät abschalten
    - Keine flüssiggefüllten Gefäße (Blumenvasen, Getränke, ...) auf dem Fernseher abstellen
    - Bei aufkommendem Gewitter Netz- und Antennenstecker abziehen oder Netz- und Antennenleitungen mit Übersprannungsschutzgerät ausrüsten
    - Bei ungewöhnlichen Störungen das Gerät ausschalten und den Netzstecker ziehen
    - Defekte Geräte durch Fachbetrieb reparieren lassen


    Vorsichtmaßnahmen beim Grillen:

    - Grill kippsicher aufstellen
    - Abstand von 5m zu brennbaren Gegenständen halten
    - Handelsübliche Grillkohle und Grillanzünder verwenden
    - Niemals Benzin oder Spiritus auf die Grillkohle schütten
    - Grillfeuer beobachten, und Kinder nicht alleine grillen lassen
    - Glut bei starkem Wind ablöschen
    - Bei Brand oder Unfall unverzüglich die Feuerwehr alarmieren
    - Verbrennungen mit kühlem sauberen Wasser kühlen, bis der Rettungsdienst eintrifft


    Aufklärung von Kindern:

    - Kinder so früh wie möglich über die Gefahren und die Folgen von zündeln aufklären
    - Kindern den richtigen Umgang mit Feuerzeug und Zündhölzern zeigen
    - Niemals Zündhölzer und Feuerzeuge achtlos liegen lassen
    - Das Kind aufklären, was es im Brandfall zu tun hat


    Verhalten im Brandfall:

    - Ruhe bewaren
    - Sich und andere Personen in Sicherheit bringen
    - Sofort Feuerwehr alarmieren
    - Türen zum Brandraum schließen
    - Bewegen Sie sich in verrauchten Bereichen am Boden
    - Keinesfalls Aufzüge benutzen
    - Feuerwehr einweisen und den Einsatzleiter über vermisste Personen und die Lage des Brandherdes informieren
    - Wenn Sie von Feuer oder Rauch eingeschlossen sind, machen Sie sich am Fenster bemerkbar


    Verhalten von Kindern im Brandfall:

    - Umgehend den Gefahrenbereich verlassen
    - Sofort Hilfe holen, oder um Hilfe rufen
    - Sich auf keinen Fall verstecken (z.B. wegen Angst vor Strafe)
    - Wenn ein Telefon ausserhalb des Gefahrenbereichs vorhanden ist, soll das Kind die Feuerwehr alarmieren

    Quelle: www.feuerwehr-pentling.de

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         Verhalten nach einem Wohnungsbrand


    Nach Wohnungsbrand nicht sofort und selbständig mit Aufräumungs- und Entsorgungsmaßnahmen beginnen!

    In Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt. Ihre Feuerwehr hat den Brand gelöscht und dazu beigetragen, weiteren Schaden zu begrenzen und Schlimmeres zu verhüten. Viele Fragen werden sich nun für Sie stellen. Dazu nur einige Beispiele:
    - Wie habe ich mich zu verhalten?
    - Wer kann gegebenenfalls weiterhelfen?
    - Welche Versicherung ist zu informieren?


    Der Brand ist gelöscht - was nun?

    Mit dem vollständigen Ablöschen des Brandes ist die Tätigkeit der Feuerwehr beendet. Ausgenommen davon sind nur Fälle, bei denen auf Grund einer weiteren Gefährdung eine Brandwache durch die Feuerwehr gestellt werden muss. Diese Entscheidung wird von der Feuerwehr getroffen. Nach Freigabe der Brandstelle durch Feuerwehr und Polizei können Sie tätig werden. Das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume, das Beseitigen und Entsorgen von Brandschutt ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr.


    Versicherung

    Nach einem Brandschaden sollten Sie umgehend mit Ihrem Versicherer (Brandversicherung, Hausratversicherung) Kontakt aufnehmen, wenn eine versicherte Sache (Gebäude, Hausrat) betroffen ist. Der Versicherer leistet eine Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion zerstört oder beschädigt wurden. Außerdem werden in der Regel notwendige Aufräumungs- und Schadenminderungskosten ersetzt, sofern diese versichert sind.

    Bei Beachtung der unten angeführten Sicherheitsmaßnahmen können Aufräumungsarbeiten jedoch auch von Ihnen selbst vorgenommen werden.


    Vorsicht Schadstoffe

    Bei jeder Verbrennung werden Schadstoffe freigesetzt. Diese finden sich im Brandschutt, im Brandrauch und in dessen Niederschlägen wieder. Mit den folgenden Hinweisen soll Ihnen der Umgang mit diesen nach dem Brand vorhandenen Schadstoffen etwas erleichtert werden. Gleichzeitig möchten wir Sie auf bestimmte Vorsorgemaßnahmen aufmerksam machen.


    Sicherheits- und Verhaltensregeln

    Sie haben sich, nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung dazu entschlossen, die Sanierung Ihres Wohnbereichs selber durchzuführen. Wenn die Brandstelle erkaltet ist (ca. 1-2 Std. nachdem der Brand gelöscht ist) und die Wohnung gut belüftet wurde, sind die noch im Raum befindlichen Schadstoffe in der Regel fest an die Brandrückstände gebunden. Um eine Aufnahme der Schadstoffe über Mund, Nase oder über die Haut zu vermeiden, sollten Sie folgende Schutzkleidung tragen:
    1. Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papierflies oder Kunststoff
    2. Insbesondere bei staubenden Arbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
    3. Schutzhandschuhe aus Leder- Textilkombination für Trockenarbeiten
    4. Gummihandschuhe für Nassarbeiten

    Alle Gegenstände sind im Handel erhältlich.

    Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass sich keine Kinder, kranke oder ältere Menschen, die meist sensibel auf Schadstoffe reagieren, in den betroffenen Räumen aufhalten. Das Gleiche gilt auch für Haustiere. Sollten Haustiere dem Brandrauch ausgesetzt gewesen sein, sind sie gegebenenfalls dem Tierarzt vorzustellen.

    Um eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen zu vermeiden, sollten Sie die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen geschlossen halten. Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume ist zu vermeiden.

    Flure in Wohnbereichen, insbesondere aber die Übergangsbereiche von den verschmutzten Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen. Gegenstände, die aus dem verschmutzten Bereich in den sauberen Bereich gebracht werden sollen, müssen zuvor gesäubert werden.

    Die während der Arbeit eingesetzte Schutzkleidung ist anschließend als Problemmüll (siehe „Abfallentsorgung“) zu entsorgen.

    Während Sie im verschmutzten Bereich arbeiten sollten Sie weder essen noch trinken oder rauchen. Vor der Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln sollten Sie sich unbedingt duschen und Ihre Kleidung wechseln.

    Alle durch den Brand in Mitleidenschaft gezogenen Bereiche sollten über mehrere Tage hinweg gut belüftet werden. Bitte beachten Sie, dass durch die Zuluft auch bisher nicht vom Brand betroffene Bereiche verschmutzt werden können. Denken Sie bitte auch an eine entsprechende Diebstahlsicherung Ihres Eigentums.


    Was tun mit Lebensmitteln?

    Offene Lebensmittel, die im direkten oder indirekten Einwirkungsbereich des Brandes lagerten (z. B. in Schränken, Kühlschrank usw.), sollten nicht mehr verzehrt werden. Dies gilt auch für Lebensmittel, die in Kunststoff bzw. Papier verpackt sind. Lebensmittel in noch dicht verschlossenen Metallverpackungen (Dosen) oder noch dicht verschlossenen Glasverpackungen können verzehrt werden, wenn sie nicht der Hitzeeinwirkung ausgesetzt waren. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Lebensmittel beim Entleeren der Behältnisse nicht verunreinigt werden. Im Zweifelsfall gilt: Die Lebensmittel lieber nicht mehr verwenden und über den Restmüll entsorgen – nicht kompostieren!


    Reinigung von Kleidern, Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen

    Als Grundregel gilt: Alle Gegenstände sind vor Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist das Entfernen sichtbarer Russspuren. Bei Einsatz von Staubsaugern zur Entfernung von lockeren Ruß- und Staubbelägen müssen gekapselte Industriestaubsauger verwendet werden. Die Industriebstaubsauger können Sie bei den ortsansässigen Werkzeugvermietungsfirmen (siehe "Gelbe Seiten") ausleihen.

    Bei der Nassreinigung empfiehlt sich eine Reinigung mit einer warmen Spülmittellösung. Besondere Sorgfalt sollten Sie bei der Reinigung von Kinderspielzeug walten lassen.

    Holzspielzeug sollte abgeschliffen und eventuell neu lackiert werden. Im Zweifelsfall sollte man sich, besonders bei Spielzeug für Kleinkinder, von diesen Gegenständen trennen.

    Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen oder verschmutzt sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat bei mindestens 60° Grad gewaschen werden. Vorsicht, die Reinigungsabwässer beinhalten die unterschiedlichsten Schadstoffe! Eine Einleitung des kontaminierten Wischwassers in die Kanalisation darf nur in kleineren Mengen erfolgen. Kleidungsstücke können aber auch bei einer Reinigungsfirma gereinigt werden.


    Abfallentsorgung

    Brandschutt sowie alle vom Brand verschmutzten Gegenstände, die in „haushaltsüblichen Mengen“ aus privaten Haushalten anfallen, müssen als Problemabfälle entsorgt werden. Die Problemabfälle sind dazu in Kunststoffbehälter/-säcke zu verpacken und über das jeweilige Amt für Abfallentsorgung der Stadt oder des Landkreises zu entsorgen. Bei weiteren Fragen bezüglich der Entsorgung geben Ihnen die Abfallberater der Stadt/Landkreises und der Gemeinde gerne weitere Auskünfte.


    Haftungsausschluss

    Wir machen darauf aufmerksam, dass bei evtl. auftretenden Gesundheitsschäden sowie Sachschäden, die auf Grund dieser Hinweise entstanden sind, keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.

    Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern

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         Verbrennen von landwirtschaftlichen Abfällen


    Das Landratsamt Augsburg weist auf Folgendes hin:

    Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken anfallen, dürfen im Rahmen der Nutzung solcher Grundstücke durch Liegenlassen, Einarbeiten und ähnliche Verfahren zur Verrottung gebracht werden, sofern eine erhebliche Geruchsbelästigung der Bewohner angrenzender Wohngrundstücke ausgeschlossen ist.

    Strohige Abfälle aus der Landwirtschaft dürfen verbrannt werden, wenn ihre Einarbei-tung nicht möglich ist oder wenn sie im Boden nicht genügend verrotten können und dieser dadurch nachteilig verändert würde.

    Kartoffelkraut und ähnliche krautige Abfälle aus der Landwirtschaft sowie holzige Abfälle aus dem Obstbau und sonstigen Sonderkulturen dürfen verbrannt werden, soweit sie in Zusammenhang mit der üblichen Bewirtschaftung der jeweiligen Anbaufläche anfallen.

    Pflanzliche Abfälle, die beim Forstbetrieb anfallen, dürfen durch Liegenlassen, Einarbeitung und ähnliche Verfahren zur Verrottung gebracht werden. Sie dürfen dort verbrannt werden, wo sie angefallen sind, soweit dies aus forstwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

    Das Verbrennen ist jedoch nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur an Werktagen von 8 Uhr (bei pflanzlichen Abfällen, die beim Forstbetrieb anfallen, von 6 Uhr) bis 18 Uhr zulässig. Eine Gestattung oder Anzeige ist zwar nicht erforderlich; damit Fehlalarmierungen von Polizei und Feuerwehr vermieden werden, empfehlen wir jedoch dringend, die Polizeiinspektion Zusmarshausen (Tel. 08291 / 18900) und die Feuerwehreinsatzzentrale (Tel. 0821/3243-7610) oder den Kommandanten der Ortsfeuerwehr (Christian Fieber, Tel. 01515 / 6011260) vorab zu informieren. Hierzu genügt ein kurzer Hinweis mit Angabe von Ort, Zeitpunkt und Dauer des Verbrennens. Sinnvoll ist auch, die jeweilige Gemeindebehörde zu unterrichten.


    Beim Verbrennen sind folgende Anforderungen zu beachten:

    Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Ü-bergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Pflanzliche Abfälle dürfen nur in trockenem Zustand verbrannt werden.


    Es sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:
    - 300 m zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen
    - 300 m zu Gebäuden, deren Wände oder Dächer aus brennbaren Baustoffen bestehen oder in denen leicht entflammbare Stoffe, brennbare Flüssigkeiten oder brennbare Gase hergestellt, gelagert oder bearbeitet werden
    - 100 m zu sonstigen Gebäuden
    - 100 m zu Zeltplätzen, anderen Erholungseinrichtungen und Parkplätzen
    - 100 m zu Waldrändern
    - 75 m zu Schienenwegen und öffentlichen Straßen mit Ausnahme der unten genannten Wege
    - 25 m zu Feldgehölzen, Hecken und anderen brandgefährdeten Gegenständen
    - 10 m zu öffentlichen Feldwegen, beschränkt öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen sowie Privatwegen, die von der Öffentlichkeit benutzt werden

    Das Feuer ist von mindestens zwei mit geeignetem Gerät (z. B. Feuerpatschen, Schaufeln oder Gabeln) ausgestatteten, leistungs- und reaktionsfähigen Personen über 16 Jahre ständig zu überwachen. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Um die Brandfläche sind durch Pflügen oder Fräsen Bearbeitungsstreifen von drei Metern Breite zu ziehen, die von pflanzlichen Abfällen freizumachen sind. Zum Schutz der Bodendecke und der Tier- und Pflanzenwelt sind Flächen, die größer als 3 ha sind, durch Schutzstreifen zu unterteilen, die ebenfalls von pflanzlichen Abfällen freizumachen sind; die entstandenen Teilflächen dürfen nur nacheinander abgebrannt werden. Das Feuer soll auf die Bodendecke nur möglichst kurz und ohne stärkere Verbrennung einwirken. Die pflanzlichen Abfälle sollen daher möglichst gleichmäßig auf dem Feld belassen und nicht auf Haufen oder Schwaden zusammengezogen werden.

    Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist. Die Verbrennungsrückstände sind möglichst bald in den Boden einzuarbeiten.

    Andere Stoffe als pflanzliche Abfälle, z. B. Düngemittelsäcke, Abdeckplanen oder Altreifen, dürfen nicht – auch nicht zum Entzünden des Feuers – mit verbrannt werden.

    Quelle: Landratsamt Augsburg


    Diese Hinweise des Landratsamts Augsburg als Informationsblatt downloaden: abfallverbrennung.pdf

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         Verhalten bei einem Treppenhaus-Brand / Kamineffekt


    Durch den Kamineffekt ziehen Hitze und Brandrauch durch das Treppenhaus bis in die obersten Stockwerke. Wenn Bewohner die Tür zum verqualmten Treppenhaus öffnen, geraten sie selbst dann in Lebensgefahr, wenn der eigentliche Brandherd weit entfernt ist.


    Baulicher Brandschutz in Deutschland ermöglicht sichere Evakuierung

    DFV-Vizepräsident Broemme: "Die Flucht in ein verqualmtes Treppenhaus führt geradewegs ins Verderben! Schließen Sie die Wohnungstür wieder und machen Sie sich am Fenster für die Feuerwehr bemerkbar. Der bauliche Brandschutz ist in Deutschland so gut, dass die Feuerwehr Betroffene zuverlässig mit Fluchthauben durch das Treppenhaus oder über Leitern in Sicherheit bringen kann."


    Dies sind die wichtigsten Hinweise der Feuerwehr für Sicherheit im Haus:

    1. Halten Sie Treppenhäuser und Flure (auch in Kellern und auf Dachböden) frei von Kinderwagen, Hausrat, Müll und anderen brennbaren Gegenständen.
    2. Installieren Sie Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung. Sie warnen auch bei Brandrauch, der aus dem Treppenraum eindringt.
    3. Wählen Sie sofort den Notruf 112, wenn Sie einen Brand entdecken. Warnen Sie auch Ihre Nachbarn.
    4. Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehr.

    Quelle: Deutscher Feuerwehrverband

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         Rauchmelder retten Leben


    In Deutschland brennt es jährlich über 200.000 mal.
    Daraus resultieren Schäden in Höhe von sechs bis sieben Milliarden Mark.
    Durch Brände verlieren in Deutschland jährlich etwa 600 Menschen ihr Leben.
    Über 6.000 werden oftmals lebensgefährlich verletzt.


    Das müsste nicht so sein!

    Denn ein Großteil der Brände mit verletzten und toten Menschen wütet in Wohnhäusern. Durch ein besseres Brandschutzbewusstsein und durch den Einsatz von Rauchmeldern auch in Privatwohnungen würden viele Brände erst gar nicht entstehen oder könnten schon in der Entstehungsphase gelöscht werden.


    Vom Turmwächter zum Rauchmelder

    Früher waren es die Turm- und Nachtwächter, die die Bürger gut schlafen ließen. Sofort schlugen sie Alarm, wenn Rauch und Flammen sichtbar wurden. Heute übernehmen in Wirtschaft und Industrie Brandmeldeanlagen diese Aufgaben.


    Doch wie sieht es im privaten Bereich aus?

    Mit Rauchmeldern könnten auch im privaten Bereich Brände bereits sehr früh bemerkt werden. Oftmals können sich dann Menschen gefahrlos in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren. Oder sogar selber löschen. Der Landesfeuerwehrverband Bayern empfiehlt deshalb nachdrücklich den Einsatz von Rauchmeldern auch im privaten Bereich. Doch der Einsatz von Rauchmeldern im häuslichen Bereich ist in Deutschland noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Um so mehr sind die Verantwortlichen in den Familien aufgefordert für den Einsatz von lebensrettenden Rauchmeldern zu sorgen!

    Tiere achten beim Nestbau darauf, dass ihr Nachwuchs einen optimalen Schutz vor allen Gefahren hat. Eltern beachten jedoch, meist aus Unwissenheit, beim Planen, Bauen und Einrichten der Kinderzimmer die sichere Unterbringung ihrer Kinder nicht im erforderlichen Umfang. So fehlt bei Kinderzimmer in Dachgeschoss oft der zweite Rettungsweg. Oder man achtet nicht auf feuersicheres Material beim Ausbau und auf schwer entflammbare Möbel bei der Einrichtung. An den lebensrettenden Rauchmelder, der gerade in Kinderzimmer besonders empfehlenswert sind, denkt kaum Jemand.
    Vielmehr vertrauen nach einer Umfrage des Emnid-Instituts 50 % der Befragten darauf, dass sie von Mitbewohnern oder Nachbarn auf ein Feuer aufmerksam gemacht und geweckt werden. Rund ein Viertel der Befragten verlässt sich sogar auf ein wachsames Haustier. Und jeder sechste vermutet sogar, erst durch die anrückende Feuerwehr alarmiert zu werden. Obwohl fast zwei Drittel der Befragten eine gesetzliche Vorschrift zur Installation von Rauchmeldern befürworten, wie sie z.B. in den USA, Kanada und einigen skandinavischen Ländern Standard ist, nutzen immer noch erst 6 % dieses wirkungsvolle Frühwarnsystem. Trotz des durchaus vorhandenen Bewusstseins, selbst einmal in die Situation eines Wohnungsbrandes gelangen zu können, sind sich die meisten Deutschen der Gefahren, die von einem Feuer ausgehen nur unzureichend bewusst. Denn ... Feuer kann Sie töten, bevor Sie es sehen und der Rauch ist bei einem Brand die größte Gefahr!


    Mit Sicherheit aufwachen:

    Besonders gefährdet sind schlafende Menschen. Giftiger Rauch und tödliches Kohlenmonoxid wecken nicht, sondern führen rasch zur Bewusstlosigkeit. Denn die meisten Brände beginnen zwischen 19.00 und 7.00 Uhr. Und zwischen 23.00 und 7.00 Uhr werden die meisten Menschen durch Brände im Privatbereich getötet oder verletzt.
    Bei einer Umfrage schätzten fast 73 % der Befragten, dass sie fünf Minuten und noch länger brauchen, um ein nächtliches Feuer zu entdecken. Doch Sie haben weniger Zeit, als Sie denken! Dabei ist es so einfach, "rechtzeitig geweckt" zu werden. Denn Rauchmelder erkennen einen entstehenden Brand schnell und schlagen laut Alarm. Menschen werden damit sehr früh vor der drohenden Gefahr durch Flammen, Hitze und Rauch gewarnt.


    Rauchmelder retten Leben!

    Sie bieten viel Sicherheit für wenig Geld! Sie bekommen durch Rauchmelder den Zeitvorsprung, den sie für die lebensrettenden Maßnahmen brauchen:
    - Ruhe bewahren
    - Wohnung verlassen, dabei Türen schließen und den Wohnungsschlüssel mitnehmen, damit die Feuerwehr schnell wieder reinkommt - gefährdete Menschen warnen - Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren und vor dem Haus erwarten


    Tödlicher Brandrauch

    Feuerwehrangehörige schützen sich im Einsatz durch Atemschutzgeräte. Diese Möglichkeit haben die vom Brand betroffenen Mitbürger nicht. Wussten Sie, daß im Brandfall die meisten Menschen nicht etwa den Flammen zum Opfer fallen, sondern durch Brandrauch ums Leben kommen?
    Bereits zehn Kilogramm Spanplatten ergeben rund 6.000 m3 Brandrauch! Bei der gleichen Menge Zeitungspapier sind es schon 10.000 m3! Und zehn Kilogramm Schaumgummi entwickelt sogar 25.000 m3 Brandrauch!
    So können selbst kleine Brände in kürzester Zeit Flure, Treppenhäuser, Zimmer, Wohnungen und ganze Häuser verrauchen. Deshalb werben die Feuerwehren für den Einsatz von Rauchmeldern. Brandrauch kommt lautlos! Wer schläft wird selten rechtzeitig wach. Brandrauch wirkt einschläfernd und erstickend, er behindert die Atmung, ist giftig und teilweise ätzend. Brandrauch ist heiß, behindert und nimmt die Sicht, er führt zur Orientierungslosigkeit, Panik und Angst Brandrauch kann tödlich sein!


    Wo und wie Rauchmelder montieren?

    Wer ein Bild aufhängen kann, kann auch einen Rauchmelder montieren! Die Montage ist problemlos: Zwei Schrauben genügen. Außerdem liegt jedem Rauchmelder eine Gebrauchs- und Montageanleitung bei.
    Grundsätzlich gilt: Je mehr Rauchmelder um so besser. Der Flur als Schnittstelle zwischen Wohn- und Schlafbereich ist besonders geeignet. So werden schlafende Personen frühzeitig geweckt. Kinderzimmer und auch Schlafzimmer können durch zusätzliche Geräte gesichert werden. In mehrstöckigen Wohngebäuden empfiehlt sich in jeder Etage mindestens ein Rauchmelder.
    Besonders wichtig ist er am oberen Ende von Treppenhäusern. Rauchmelder werden am besten in der Raummitte an der Decke angebracht. Die meisten Rauchmelder funktionieren mit 9 Volt-Batteriebetrieb. Über ein normales Klingelkabel sind die meisten Modelle zu einem Meldesystem verbindbar.


    Erfahrungen mit Rauchmeldern

    In Ländern, in denen Rauchmelder bereits gesetzlich in Wohnungen vorgeschrieben sind, ist die Zahl der Brandopfer drastisch zurückgegangen. So waren 1987 in Großbritannien Rauchmelder fasst noch unbekannt. Seit der gesetzlichen Vorschrift Rauchmelder auch im privaten Bereich zu installieren, ist dort die Zahl der Brandtoten um 27 % zurückgegangen. Ähnliche Zahlen sind aus den USA bekannt. Dort sind innerhalb 20 Jahren bei Haus- und Wohnungsbränden nahezu 40 % weniger Menschen gestorben. Auf Deutschland übertragen würde dies über 250 weniger tote und über 2.000 weniger schwerstverletzte Menschen pro Jahr bedeuten!


    Doch wie sieht es wirklich bei uns aus?

    Die meisten Menschen kennen nicht die Gefahren die von einem Brand und insbesondere vom Brandrauch ausgehen. Überraschend ist auch die falsche Einschätzung der Zeit, die im Brandfall zur Rettung ins Freie benötigt wird. So sind sich 38 % sicher, dass sie in weniger als zwei Minuten bei einem nächtlichen Brand die Wohnung verlassen könnten. Dabei wird jedoch außer acht gelassen, daß selbst die vertrauteste Umgebung bei starkem Rauch zu einer oftmals tödlichen Falle werden kann.


    Retten Sie Ihr Leben - Rauchmelder Schützen Sie sich und Ihre Familie!

    Nutzen Sie die Rauchmelder als Lebensrettendes "Frühwarnsystem". Vergessen Sie die Vorstellung, dass ein Feuer etwas mit Licht und Helligkeit zu tun hat. Denn erst einmal wird es undurchdringlich schwarz um Sie. Der Brandrauch verwandelt Ihr gewohntes Zuhause in ein schwarzes Inferno, aus dem Sie nicht mehr herausfinden. Ein Brand kann in weniger als 30 Sekunden außer Kontrolle geraten und zieht dann mit rasender Geschwindigkeit alles in seinen Schlund. Wenn es in dem Raum, in dem Sie sich aufhalten, verqualmt ist, legen Sie sich auf den Boden und kriechen Sie zum Ausgang. Da Hitze und Rauch nach oben steigen, haben Sie gute Chancen, beidem zu entgehen. Doch lassen Sie es nicht so weit kommen! Ein Rauchmelder schlägt bereits Alarm, wenn vom Rauch noch kaum etwas zu sehen ist. Und wenn Sie heute aufmerksam zugehört haben, besitzen Sie jetzt den Vorsprung den Sie bei einem Brand brauchen um Feuer, Hitze und Rauch zu überleben!

    Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kommandanten der örtlichen Feuerwehren zur Verfügung und beraten Sie gerne.

    Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern

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         Betreten von Eisflächen


    Vorsichtsmaßnahmen:

    - Verbotsschilder und Warnungen in den Medien beachten
    - Tragfähigkeit vor Betreten abschätzen. Die Stärke der Eisfläche soll mind. 10 cm betragen
    - Besondere Vorsicht bei Brückenpfeilern, Schilf und ähnlichen Objekten, die das Eis durchbrechen
    - Kinder sollen Eisflächen nicht unbeaufsichtigt betreten
    - Tauwetter kann die Tragfähigkeit schnell beeinträchtigen
    - Nie Eisflächen von fliessenden Gewässern betreten
    - Wasserflecken und Verfärbungen sind Hinweise auf brüchige Stellen


    Hilfe beim Einbruch:

    - Sofort Feuerwehr und Rettungsdienst alarmieren
    - Sich dem Eingebrochenen liegend mit einer möglichst grossen Auflagefläche (Leiter, Brett, ...) nähern
    - Vorhandene Rettungsgeräte verwenden
    - Vorsicht an der Einbruchstelle - das Eis ist sehr brüchig
    - Eingebrochenen Personen Rettungsgeräte reichen (Kleidungsstücke, Stangen, Abschleppseil, ...)

    Quelle: www.feuerwehr-pentling.de

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         Weitere Brandschutztips und sonstige Downloads


    hochwasser.pdf Merkblatt des Marktes Dinkelscherben zum Thema "Sicheres Verhalten bei Hochwasser"
     
    sirene.pdf Die verschiedenen Sirenensignale und deren Bedeutung
     
    heuwehrgeraet.pdf Allgemeine Hinweise und praktische Anleitung zum Umgang mit dem Heuwehrgerät
     
    dienstgrade.pdf Dienstgrade und Funktionsabzeichen der bayerischen Feuerwehren.
     

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